Da inzwischen über 90 Schüler/innen der Erprobungsstufe mit Tablet-PC ausgestattet wurden und auch Schüler/innen der Qualifikationsphase oft Tablets und Laptops nutzen, bietet der Oberstufenbereich allein nicht ausreichend Platz zum Arbeiten. Um allen Schhüler/innen die Möglichkeit zu geben, während der Schulzeit ihre Aufgaben digital zu bearbeiten, hat die Schulkonferenz folgende Änderungen der Schulordnung beschlossen:
OberstufenschülerInnen dürfen Tablets oder vergleichbare digitale Medien wie Laptops, Netbooks für schulische Zwecke in drei Bereichen unserer Schule nutzen:
- im Oberstufenbereich (entspricht der bisherigen Regelung);
- im Bereich vor Musik und Kunst (neu) sowie
- im Bereich der hinteren Mensa [(Empore, Plattform) – neu].
- Dies gilt nicht für Smartphones. Für sie gilt die bisherige Regelung weiterhin, der Gebrauch wird auf den Oberstufenbereich beschränkt (Modifikation gegenüber dem ursprünglichen Antrag des Oberstufenleiters).
- Diese Regelung wird im ersten Halbjahr dieses Schuljahres erprobt. Die erste Schulkonferenz im 2. Schulhalbjahr befindet, nach vorheriger Diskussion in den Mitwirkungsgremien (Lehrer/innenkonferenz, Schulpflegschaft, Schülerrat), ob sich die neue Regelung bewährt hat.
- Zur Erinnerung: Elektronische Geräte, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Schulordnung abgenommen wurden, werden nicht nach dem Unterrichtsschluss der betroffenen SchülerIn, sondern erst am Ende des Schultages wieder an die SchülerInnen herausgegeben; im Regelfall also um 15:50 Uhr. Zwei Ausnahmen sind zu beachten:
- Dienstags können die elektronischen Geräte nur bei Frau Fetting abgeholt werden.
- Freitags können die elektronischen Geräte nur bei Frau Wülfrath abgeholt werden; die Rückgabe erfolgt zwischen 14:55 und 15:00 Uhr. Anschließend ist keine Sekretärin mehr im Haus.
Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20.10.2014, probeweise bis zur ersten Schulkonferenz im zweiten Schulhalbjahr.
Die komplette Schulordnung gibt es [hier] als Download.
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