ARBEITSSTUNDE ALS INDIVIDUALISIERTER UNTERRICHT

Der Begriff „individualisiert“ deutet schon daraufhin, dass in einer Arbeitsstunde, in der diese Form des Unterrichts stattfindet, die Förderung des individuellen Potenzials der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt steht. Zu einer guten „individualisierten Arbeitsstunde“ gehören allerdings noch weitere Grundvoraussetzungen: Den Schülerinnen und Schüler steht eine planbare, garantierte und individuelle Arbeitszeit für die Übungs- und Hausaufgaben zur Verfügung. Sie nutzen die Arbeitsstunden, um sich das im Fachunterricht Gelernte einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Die Vorgehensweise während des Lernens wird von den Schülerinnen und Schülern zunehmend selbst- und eigenverantwortlich gesteuert: Sie setzen sich selbst Ziele. Sie arbeiten an unterschiedlichen Aufgaben und Themen je nach Interessenschwerpunkt und Leistungsvermögen. Die Schülerinnen und Schüler beherrschen zunehmend die Methoden des selbstständigen Lernens (Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Portfolio, etc.) und wenden diese in den Arbeitsstunden an. Die Schülerinnen und Schüler nutzen regelmäßig andere Lernorte (z. B. die Arbeitsbibliothek) und Medien (Computer), um ihr Wissen zu vertiefen.

Die Lehrerinnen und Lehrer stellen die Lernzeit und positive Lernatmosphäre sicher. Sie stehen den Schülerinnen und Schülern in der Rolle des „Lernbegleiters“ zur Verfügung, geben Tipps, Ratschläge und Feedback. Spontane Klassengeschäfte werden in den Ablauf integriert. Organisatorische und personelle Voraussetzungen 1. Die Anzahl der Arbeitsstunden beläuft sich in den Jahrgängen 5 bis 8 auf zwei Wochenstunden. Die Jahrgänge 9 bis 10 haben eine Wochenstunde. Aufgrund der pädagogischen Intention der Arbeitsstunden verzichten wir auf Stundenkürzungen. Außerdem findet deshalb Förderunterricht (z. B. Migra) nicht parallel zu den Arbeitsstunden statt. 2. Arbeitsstunden werden von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer oder der Zweitklassenlehrerin bzw. dem Zweitklassenlehrer unterrichtet. 3. Für die Arbeitsstunden wird eine volle Lehrerwochenstunde (60 Minuten) im Deputat der eingesetzten Klassenlehrerin / des Klassenlehrers angerechnet. (Es handelt sich bei der Arbeitsstunde um eine „Unterrichtsstunde“, die vor- und nachbereitet werden muss und nicht um eine Aufsicht innerhalb des Ganztags, die nur halb „bezahlt“ wird.) Arbeitsstunde und fachgebundene Arbeitsstunde Die fachgebundene Arbeitsstunde ist Teil des Förderkonzeptes und wird als „reine“ Facharbeitsstunde organisiert, die vom jeweiligen Fachlehrer bzw. der jeweiligen Fachlehrerin unterrichtet wird und in der Übungsaufgaben des jeweiligen Faches erledigt werden. Sie dürfen nicht als zusätzliche Unterrichtsstunde genutzt werden, um den Lehrplan fortzusetzen. In der Jahrgangsstufe 5 wird eine fachgebundene Arbeitsstunde in Deutsch eingerichtet, im 6. Jahrgang eine Stunde Englisch und im 7. Jahrgang eine Stunde Mathematik (jedem differenzierten Kurs steht eine fachgebundene Arbeitsstunde zur Verfügung). Arbeitsstunde und Hausaufgaben Als Ganztagsschule unterscheiden wir zwischen Übungsaufgaben, die in der Schule erledigt werden und Hausaufgaben, die Zuhause gemacht werden müssen.

Gesetzliche Regelung zu den Hausaufgaben (Bass 12-31 Nr.1) 1. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, so dass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. 3. Für den Umfang der Hausaufgaben ist Folgendes zu beachten: 3.1 Von Samstag zu Montag ist ohne Einschränkung aufgabenfrei; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht. An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt. 3.2 In Schulen mit 5-Tage-Woche können von Freitag zu Montag Hausaufgaben gegeben werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden. 3.3 Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten, für die Klassen 7 bis 10 in 120 Minuten. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräften das Ausmaß der Hausaufgaben zu beobachten und ggf. für einen Ausgleich zu sorgen.
Als Fazit lässt sich also sagen: Arbeitsstunden an der Gesamtschule Kierspe sind lernwirksam, auf sehr hohem Niveau und machen Spaß!

 

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